FAQ

CARA ist eine Gemeinschaft von Institutionen und Gesundheitsfachpersonen, die gesichert gesundheitsrelevante Informationen austauschen wollen. Diese Gemeinschaft wird vom Verband CARA verwaltet und finanziert, dem die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Waadt und Wallis angehören.

Die Gemeinschaft bietet Gesundheitsfachpersonen sowie Patientinnen und Patienten verschiedene eHealth-Services, darunter das elektronische Patientendossier (EPD), an.

Weitere Informationen

Das elektronische Patientendossier (EPD)

Die EPD-nahen Zusatzdienste:

Berichtstransfer : gesicherte Übermittlung medizinischer Unterlagen zwischen Gesundheitsfachpersonen;

In Vorbereitung:

  • Gemeinsamer Medikationsplan : Tool für das Medikamentenmanagement, das vollständige und aktuelle Informationen zu den effektiv von der Patientin oder vom Patienten eingenommenen Medikamenten enthält;
  • Gemeinsamer Pflegeplan : Tool zum Follow-up der Versorgung einer Patientin oder eines Patienten mit komplexen oder chronischen Erkrankungen durch verschiedene Gesundheitsfachpersonen (z.B. Pflegefachpersonen, Physiotherapeutinnen/-therapeuten, Ärztinnen/Ärzte usw.).

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung von Daten und Dokumenten mit Informationen zur Gesundheit einer Person. Das EPD gehört der Patientin oder dem Patienten. Nur sie oder er sowie die behandelnden Gesundheitsfachpersonen können darin Informationen ablegen. Die Patientin oder der Patient kann diese Informationen anderen zugriffsberechtigten Fachpersonen zur Verfügung stellen. Das Ziel des EPD besteht darin, den Informationsaustausch zwischen Patientin/Patient und Gesundheitsfachpersonen sowie zwischen verschiedenen Gesundheitsfachpersonen zu erleichtern, um die Versorgung der Patientin oder des Patienten besser zu koordinieren.

Weitere Informationen

Um sich am EPD beteiligen zu können, müssen sich Institutionen und Gesundheitsfachpersonen CARA anschliessen (klicken Sie dazu auf diesen Link). Der Anschluss ist kostenlos und ermöglicht Ihnen nicht nur, das EPD, sondern auch die anderen EPD-nahen Zusatzdienste (Services), die CARA demnächst auf seiner eHealth-Plattform aufschalten wird, zu nutzen.

Alle anerkannten Gesundheitsinstitutionen und Gesundheitsfachpersonen können sich CARA anschliessen.

Eine Mitgliedschaft in einer EPD-Gemeinschaft ist nicht zwingend erforderlich, um eine Praxisbewilligung zu erhalten, sondern nur dann, wenn Sie unter Ihrem eigenen Namen und damit unter Ihrer eigenen ZSR-Nummer abrechnen müssen.

Es ist also die Institution, die die Rechnung stellt, die sich anschließen muss. Wenn Sie einer Institution beitreten und die Rechnungen unter ihrer ZSR-Nummer ausstellen, müssen Sie nicht Mitglied werden. Sie sind jedoch willkommen, das EPD zu verwenden. Zögern Sie also nicht, Ihre Institution zu bitten, Sie als Benutzerin oder Benutzer anzumelden.

Die meisten Krankenhäuser, Kliniken und Pflegeheime in der Westschweiz sind bereits CARA angeschlossen. Mehr als 1200 weitere Institutionen, Berufsgruppen und Gesundheitsfachleute haben sich uns bereits angeschlossen. Die vollständige Liste finden Sie hier.

Damit das System für Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsfachpersonen wirklich von Nutzen ist, sollten sich unbedingt auch alle Institutionen und Gesundheitsfachpersonen aus dem Gesundheitsbereich daran beteiligen.

Ein Anschluss an CARA ermöglicht Ihnen kostenlosen Zugriff auf die verschiedenen Services, die CARA anbietet. Ausserdem können Sie damit Mitglied der Gemeinschaft CARA werden und sich an der eHealth-Entwicklung beteiligen.

Ein Anschluss bedeutet, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu berücksichtigen, darunter insbesondere:

  • Gewährleistung der Sicherheit von Computern
  • den Schutz von Daten gewährleisten
  • Schulung der Nutzerinnen und Nutzer
  • CARA über Änderungen informieren (z.B. Adresse, Benutzer, etc.).

Der Anschluss ist für die Institutionen und Gesundheitsfachpersonen aus den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Waadt und Wallis kostenlos.

Für die Institutionen und Gesundheitsfachpersonen aus anderen Kantonen ist der Zugriff auf die verschiedenen Services von CARA kostenpflichtig.

Jede Person mit einer AHV-Nummer kann einen CARA EPD eröffnen.

Bei Personen unter 16 Jahren muss ein Vertreter deren EPD öffnen.

Im EPD werden die Dokumente abgelegt oder gespeichert, die eine Gesundheitsfachperson als relevant und von Interesse für die Patientin / den Patienten und andere zugriffsberechtigte Gesundheitsfachpersonen beurteilt. Die Patientin oder der Patient kann auch selbst Dokumente hochladen, die sie oder er als wichtig für die eigene Gesundheitsversorgung erachtet.

Private und öffentliche Versicherer, Arbeitgebende und der Staat haben keinen Zugriff auf das System.

Zusätzlich zu Ihrem Anschluss an CARA benötigen Sie als Gesundheitsfachperson ein zertifiziertes elektronisches Identifikationsmittel. CARA stellt dieses Identifikationsmittel nicht selbst aus. Sie können es aber beantragen bei:

  • HIN
  • Trust ID
  • GenèveID (pour les professionnels du Canton de Genève)
  • Canton de Vaud

Danach können Sie die Plattform auf dem Portal von CARA oder über Ihre Patientendossier-Software nutzen, sofern diese mit der Plattform CARA kompatibel ist.

Weitere Informationen

Mittlerweile ist es gang und gäbe, dass man als Gesundheitsfachperson bei einer anderen patientenbezogene Informationen einholen muss. Mit dem EPD-System sollen diese Daten nun auf einer gemeinsamen Plattform verfügbar gemacht werden. Eine Gesundheitsfachperson kann ihrem administrativen Personal (eine oder mehrere Hilfspersonen) die Berechtigung erteilen, in ihrem Namen und unter ihrer Verantwortung auf das EPD zuzugreifen. So kann auch Ihre Assistentin oder Ihr Assistent die Services von CARA nutzen. Letzten Endes bringt das EPD allen einen Zeitgewinn.

Die eHealth-Plattform CARA ersetzt nicht die bislang verwendeten Softwares der Gesundheitsfachpersonen. Diese Softwares können mit einigen Anpassungen aber direkt mit der Plattform CARA verbunden werden. Eine solche «Integration» ermöglicht der Gesundheitsfachperson, das EPD direkt von ihrer üblichen Software aus zu verwenden.

Defaultmässig, d.h. in der Standardeinstellung, hat nur die Patientin oder der Patient selbst Zugriff auf sämtliche Daten im EPD. Sie oder er entscheidet, welchen Gesundheitsfachpersonen sie oder er Zugriffsrechte erteilen will.

Eine nicht zugriffsberechtigte Gesundheitsfachperson kann nur in Notfällen, wenn die Patientin oder der Patient nicht in der Lage ist, ein Zugriffsrecht zu erteilen, auf das EPD zugreifen. Dieser Notfallzugriff wird der Patientin oder dem Patienten sofort mitgeteilt und wird im Zugriffsprotokoll verzeichnet.

Versicherungen, Arbeitgebende und der Staat haben keinen Zugriff auf das EPD.

Im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) ist festgelegt, dass nur die Patientin oder der Patient selbst und die behandelnden und zugriffsberechtigten Gesundheitsfachpersonen tatsächlich auf die Daten aus dem EPD zugreifen können.

Versicherungen, Arbeitgebende und der Staat haben also keinen Zugriff auf das EPD.

CARA bietet seine Services nur den angeschlossenen Institutionen und Fachpersonen sowie den Patientinnen und Patienten, die bei CARA ein EPD eröffnet haben, an. Das EPD-System ist jedoch mit allen anderen Institutionen und Gesundheitsfachpersonen in der Schweiz, die sich ebenfalls am EPD-System beteiligen, kompatibel. Mit dem Einverständnis der Patientin oder des Patienten können also beispielsweise medizinische Informationen zwischen einer Westschweizer Ärztin und einem Bündner Spital ausgetauscht werden.

CARA wird durch das Bundesgesetz verpflichtet, erhebliche Massnahmen in Bezug auf Datensicherheit und Datenschutz zu ergreifen. Es werden organisatorische und technische Massnahmen ergriffen, um ein Hacking zu verhindern, aber auch um eventuelle unbefugte Zugriffsversuche festzustellen, um möglichst rasch darauf reagieren zu können. Die Daten aus dem EPD werden auf einem Server in der Schweiz gehostet und zu ihrem Schutz verschlüsselt.

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