Stellvertretung

Das EPD eines Familienmitglieds eröffnen und verwalten

Als Stellvertreterin oder Stellvertreter können Sie das EPD Ihrer Angehörigen zu eröffnen und verfügen Sie über den gleichen Zugriff wie das Familienmitglied, das Sie vertreten. So können Sie:

  • Die Zugriffsrechte der Gesundheitseinrichtungen und -fachpersonen verwalten;
  • Die im Dossier enthaltenen medizinischen Unterlagen einsehen;
  • Selbst nützliche Gesundheitsdokumente im Dossier ablegen.

Représentation

Sie möchten, dass Ihre Kinder genau wie Sie dank dem EPD in den Genuss einer besseren Koordination der Gesundheitsversorgung kommen und einen besseren Zugriff auf die medizinischen Informationen Ihres Kindes oder Ihrer Kinder.

Einzureichende Dokumente :

  • Kopie des Schweizer Ausweises des Kindes (ID, Pass, Aufenthaltsbewilligung)
  • Kopie des Dokuments, das die Berechtigung zur Stellvertretung bestätigt (Familienbüchlein, Geburtsurkunde usw.) 
  • Ab dem 12. Altersjahr: Die Einwilligungserklärung des vertretenen Kindes

Im Alter von 12 Jahren 

Im Alter von 16 Jahren  

Ihr Kind wird von CARA ein Schreiben erhalten, in dem es über die Existenz seines dossiers informiert wird. Es wird selbst entscheiden können, ob es sein EPD behalten oder löschen will. Zudem wird es entscheiden können, ob es bestimmte Dokumente in seinem EPD veröffentlichen will oder nicht.

Ihr Kind wird erneut ein Schreiben erhalten, in dem es darüber informiert wird, dass es nun sein eigenes elektronisches Identifikationsmittel beantragen kann, um selbst auf sein EPD zugreifen und es verwalten zu können. Sie bleiben seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter, ausser das Kind würde Ihnen diese Stellvertretung entziehen. 

Beispiel:

Louise (2): Ihre Eltern möchten für sie ein EPD eröffnen, damit alle Analysen und medizinischen Berichte an einem Ort zu finden sind. Ihr Vater lässt sich ein eigenes elektronisches Identifikationsmittel erstellen, um Louises Stellvertreter zu werden. Zuerst eröffnet er sein eigenes EPD und füllt dann die Einwilligungserklärung aus, um als Stellvertreter Louises EPD eröffnen zu können. Nachdem auch ihre Mutter ihr Identifikationsmittel erhalten hat, füllt diese das Formular «Übernahme eines Vertreters» aus, um ebenfalls Zugriff auf Louises EPD zu erhalten und es zusammen mit deren Vater verwalten zu können.

Sie können Stellvertreterin oder Stellvertreter eines Familienmitglieds werden, das sein elektronisches Patientendossier (EPD) selbst eröffnen kann: z.B. Partner, Partnerin, Elternteil. Hierzu haben Sie zwei Möglichkeiten: 

1) Das EPD Ihres Familienmitglieds eröffnen, wenn es das nicht selbst tun will

Wenn Ihr/e Angehörige/r nicht selbst auf seine/ihre elektronische Akte zugreifen möchte, kann er/sie sich für eine Vertretung durch Sie entscheiden. 

In diesem Fall ist es notwendig, dass Ihr Angehöriger Ihnen eine Vollmacht ausstellt. Sie müssen dann das Formular für die Vertretung ausfüllen.

2) Stellvertreterin oder Stellvertreter eines Familienmitglieds werden, das sein EPD bereits eröffnet hat.

Ihr Angehöriger hat sein EPD bereits angelegt, kann aber trotzdem beschließen, Sie zum Vertreter zu ernennen. So verwalten Sie gemeinsam sein EPD, insbesondere die Zugriffsrechte und die Einreichung von Dokumenten.  

Ihr Angehöriger muss Ihnen auch eine unterschriebene Vollmacht vorlegen. In diesem Fall müssen Sie das Formular zum Hinzufügen einer Vertretung ausfüllen, da das EPD bereits existiert.

Einzureichende Dokumente:

  • Kopie des Schweizer Ausweises des vertretenen Person (ID, Pass oder Aufenthaltsbewilligung)
  • Von der vertretenen Person unterzeichnete Vollmacht

Wenn Sie gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer urteilsunfähigen Person sind, so können Sie für diese ein elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnen und verwalten. Hierzu ist der Einwilligungserklärung für die Eröffnung eines EPD als Stellvertreter oder Stellvertreterin die Bestätigung beizufügen, dass Sie zur gesetzlichen Vertretung dieser Person, auch im Gesundheitsbereich, ernannt wurden. 

Einzureichende Dokumente:

  • Kopie des Schweizer Ausweises des vertretenen Person (ID, Pass oder Aufenthaltsbewilligung)
  • Kopie des Dokuments, das die Berechtigung zur Stellvertretung bestätigt (behördliche Verfügung) 

Beispiel

Paul (45) hat eine geistige Behinderung und wird von zahlreichen Gesundheitsfachpersonen betreut, um ihm optimale Lebensbedingungen bieten zu können. Er ist nicht urteilsfähig. 

Eine der Gesundheitsfachpersonen spricht mit Paul und dessen Eltern über die Vorteile, die ein EPD für Paul zu bieten hat. 

Pauls Vater ist dessen Beistand. Er findet, dass sein Sohn in den Genuss eines EPD kommen sollte. Durch Vorlegen der Ernennungsurkunde der Beistandschaft kann der Vater Pauls EPD eröffnen. So können die verschiedenen Fachpersonen, die Paul betreuen und behandeln, und Pauls Eltern leicht auf seine Daten zugreifen. 

So werden Sie Stellvertreterin oder Stellvertreter

  • Sie benötigen ein eigenes elektronisches Identifikationsmittel, um auf das EPD des Familienmitglieds zugreifen zu können, das Sie vertreten wollen.
  • Bevor Sie den Antrag um eine Stellvertretung stellen, wird Ihnen geraten, Ihr eigenes EPD zu eröffnen, indem Sie die Einwilligungserklärung ausfüllen. 
  • Um danach das EPD Ihres Familienmitglieds zu eröffnen, müssen Sie die Einwilligungserklärung für die Eröffnung eines (EPD) als Stellvertreter oder Stellvertreterin ausfüllen. Darin müssen Sie Ihre eigene Identität und die der Person, die Sie vertreten wollen, sowie deren Personendaten und AHV-Nummer angeben. Ausserdem müssen Sie ein Dokument beifügen, das Ihr Recht auf eine Stellvertretung der fraglichen Person bestätigt (Familienbüchlein, Vollmacht, Beistandschaft usw.).

 

Wenn Ihr Familienmitglied schon ein EPD hat und Sie seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter werden möchten, füllen Sie bitte das Formular «Übernahme eines Vertreters» aus.

 

Bei Fragen zur Stellvertretung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung