Fribourg soi même_DE
Um Ihr elektronisches Patientendossier (EPD) zu eröffnen, finden Sie hier Informationen und Bedingungen für die Nutzung des EPD:
Um Ihre EPD zu eröffnen müssen Sie:
- mindestens 16 Jahre alt sein andernfalls müssen Sie über eine Vertreterin oder einen Vertreter verfügen. In diesem Fall gehen Sie auf die Seite Ein EPD für eine andere Person eröffnen.
- eine AHV-Nummer haben
Die Eröffnung Ihres EPD ist online möglich oder aber in Begleitung eines EPD-Büros:
Im Folgenden finden Sie Erklärungen zu den einzelnen Schritten:
1) Eine SwissID erhalten
Für den Zugriff auf Ihr elektronisches Patientendossier brauchen Sie ein EPD-zertifizertes elektronisches Identifikationsmittel. Der vom Kanton Freiburg gewählte ist die SwissID.
Es ist möglich, dass Sie bereits eine SwissID-Identität besitzen, aber ohne eine für das EPD verifizierte Identität können Sie diese noch nicht für das EPD verwenden. Der SwissID-Prozess wird Sie durch die gewünschte Verifizierung führen.
Um Ihre geprüfte SwissID zu erhalten, besuchen Sie diese Seite: SwissID-Freiburg und folgen Sie den Anweisungen.
Sobald Ihre Identität überprüft wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit dem Vorschlag, mit dem nächsten Schritt (Eröffnung eines EPD) fortzufahren.
2) EPD eröffnen
Um Ihr eigenes EPD zu eröffnen
Müssen Sie:
- Mit Ihrer verifizierte SwissID einloggen oder eine Kopie Ihres Personalausweises vorlegen
- das Formular ausfüllen und Ihre Zustimmung geben
3) Verbindung der SwissID mit dem EPD
Sobald Sie Ihren temporären Zugangscodes erhalten haben, können Sie Ihre SwissID bei der ersten Anmeldung mit Ihrem EPD verknüpfen.
- Bei unserem EPD-Schalter des HFR in Freiburg: nach Terminvereinbarung
- Bei unserem EPD-Schalter des HIB (Estavayer, Payerne oder Montagny-près-Yverdon): nach Terminvereinbarung.
- Bei der Kanzlei Freiburg für Ihre SwissID auf EPD-Ebene, dann online für CARA.
Route des Arsenaux 41, 1700 Freiburg
Montag-Donnerstag 08:00-11:30, 14:00-17:00
Freitag 08:00-11:30, 14:00-16:30