FAQ

CARA ist ein gemeinnütziger Verein, der die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Wallis und Waadt umfasst. CARA wird von den Gesundheitsdepartementen der fünf Kantone verwaltet und finanziert.

CARA ist ein vom Bund zertifizierter Anbieter von elektronischen Patientendossiers (EPD).

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung von Daten und Dokumenten mit Informationen zur Gesundheit einer Person. Das EPD gehört der Patientin oder dem Patienten. Nur sie oder er sowie die behandelnden Gesundheitsfachpersonen können darin Informationen ablegen. Die Patientin oder der Patient kann diese Informationen anderen zugriffsberechtigten Fachpersonen zur Verfügung stellen. Das Ziel des EPD besteht darin, den Informationsaustausch zwischen Patientin/Patient und Gesundheitsfachpersonen sowie zwischen verschiedenen Gesundheitsfachpersonen zu erleichtern, um die Versorgung der Patientin oder des Patienten besser zu koordinieren.

Weitere Informationen

Die Vorteile, die das EPD bietet, sind zahlreich. Insbesondere ist das EPD: 

  • bequem, Patienten können jederzeit und überall darauf zugreifen; 
  • nützlich, es erleichtert den Austausch von Gesundheitsinformationen des Patienten mit den medizinischen Fachkräften seiner Wahl. Die Informationen sind auch in Notfällen verfügbar. Der Zweck dieses verbesserten Informationsaustausches ist es:
    • die Koordination der Pflege zu verbessern
    • die Qualität der Pflege zu verbessern
    • die Patientensicherheit zu verbessern
  • sicher, maximaler Datenschutz und Sicherheit.
  • kostenlos
  • Der Patient ist Eigentümer, verwaltet es und entscheidet somit, wer darauf Zugriff hat und auf welche Informationen. 

Um ein EPD zu eröffnen, müssen Sie:

  • eine AHV-Nummer haben
  • Eine diese Identitätsdokumente : schweizer Identitätskarte, schweizer Pass, Aufenthaltsbewilligung

 

Bei Personen unter 16 Jahren muss ein Vertreter deren EPD öffnen.

Um ein DEP zu eröffnen, sind nur vier Schritte nötig:

  1. Gehen Sie auf www.cara.ch und klicken Sie auf die Schaltfläche "Ich melde mich für ein EPD an".
  2. Sich über das Verfahren je nach Ihrem Kanton und je nachdem, für wen Sie ein EPD eröffnen möchten, informieren.
  3. Ihr elektronisches Identifikationsmittel erhalten.
  4. Unser Zustimmungsformular ausfüllen


Sobald Ihr EPD eröffnet ist, können Gesundheitsfachkräfte Ihr EPD mit Dokumenten füllen, die sich auf Ihre Gesundheit oder die Pflege, die Sie erhalten, beziehen. Um auf diese Inhalte zugreifen zu können, müssen Sie Ihr elektronisches Identifikationsmittel verwenden und es mit Ihrem EPD verknüpfen.

Die im EPD gespeicherten Dokumente sind diejenigen, die die Gesundheitsfachkräfte als relevant erachtet haben, um sie Ihnen und anderen Gesundheitsfachkräften, denen Sie Zugang gewähren, zur Verfügung zu stellen.

Sie können auch selbst Dokumente hinzufügen, die Sie für Ihre Behandlung für relevant halten.

Weitere Informationen zu den Dokumenten, die Sie einreichen können

Die meisten Westschweizer Spitäler Kliniken,  Alters- und Pflegeheime haben sich schon CARA angeschlossen. Viele andere Institutionen, Fachleute und Gesundheitsexperten schließen sich uns an.

Damit das System für Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsfachpersonen wirklich von Nutzen ist, sollten sich unbedingt auch alle Institutionen und Gesundheitsfachpersonen aus dem ambulanten Bereich daran beteiligen.

Sie benötigen ein zertifiziertes elektronisches Identifikationsmittel, um zur Nutzung des EPD Ihre Identität bestätigen zu können. CARA stellt dieses Identifikationsmittel nicht selbst aus. Sie können es aber kostenlos beantragen bei anderen Organisationen:

  • MyTrustID
  • GenèveID
  • VaudID Santé
  • SwissID

Sie können Ihr Identifikationsmittel auch bei den Dienststellen der Mitgliedskantone von CARA beantragen.

Danach können Sie von Ihrem Internet-Browser aus auf das Webportal von CARA zugreifen und dort die Plattform nutzen.

Für den Zugriff auf das EPD benötigt der Benutzer ein vom Bund für die Verwendung im EPD zertifiziertes und gültiges elektronisches Identifikationsmittel (mit visueller Identitätsprüfung).

Das folgende Identifikationsmittel ist zertifiziert und bereits vorhanden:

  • MyTrustID
  • GenèveID
  • VaudID Santé
  • SwissID

Um Ihr Identifikationsmittel im Rahmen der EPD verwenden zu können, müssen Sie Ihre Identität visuell überprüfen lassen (physische oder Videokontrolle).

Das EPD ist kostenlos.

Defaultmässig, d.h. in der Standardeinstellung, hat nur die Patientin oder der Patient selbst Zugriff auf sämtliche Daten im EPD. Sie oder er entscheidet, welchen Gesundheitsfachpersonen sie oder er Zugriffsrechte erteilen will.

Eine nicht zugriffsberechtigte Gesundheitsfachperson kann nur in Notfällen, wenn die Patientin oder der Patient nicht in der Lage ist, ein Zugriffsrecht zu erteilen, auf das EPD zugreifen. Dieser Notfallzugriff wird der Patientin oder dem Patienten sofort mitgeteilt und im Zugriffsprotokoll verzeichnet.

Private und öffentliche Versicherer, Arbeitgebende und der Staat haben keinen Zugriff auf das System.

Im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) ist festgelegt, dass nur die Patientin oder der Patient selbst und die behandelnden und zugriffsberechtigten Gesundheitsfachpersonen tatsächlich auf die Daten aus dem EPD zugreifen können.

Versicherungen, Arbeitgebende und der Staat haben also keinen Zugriff auf das EPD.

Das EPD-System funktioniert mit allen eingetragenen Institutionen und Gesundheitsfachpersonen in der ganzen Schweiz.

Die Patientin oder der Patient kann beispielsweise einem Bündner Spital Zugriff auf das EPD erteilen.

CARA ist durch das Bundesgesetz verpflichtet, erhebliche Massnahmen in Bezug auf Datensicherheit und Datenschutz zu ergreifen. Es werden organisatorische und technische Massnahmen ergriffen, um ein Hacking zu verhindern, aber auch um eventuelle unbefugte Zugriffsversuche festzustellen, um möglichst rasch darauf reagieren zu können. Die Daten aus dem EPD werden auf einem Server in der Schweiz gehostet und zu ihrem Schutz verschlüsselt.

Weitere Informationen

Ja. Als Eltern(teil) können Sie für Ihr Kind unter 16 Jahren ein EPD eröffnen. Sie werden damit zur Vertreterin oder zum Vertreter Ihres Kindes für die Verwaltung des EPD. Sie verfügen dann über dieselben Rechte am EPD, als ob es Ihr eigenes wäre.

Es ist möglich, mehrere Vertreter für einen DEP zu haben.

Weitere Informationen über die Vertretung

Ja, Sie können eine Vertreterin oder einen Vertreter bezeichnen, die oder der dann über dieselben Rechte am EPD verfügen wird wie Sie selbst. Diese Vertreterin oder dieser Vertreter wird das EPD an Ihrer Stelle verwalten und beispielsweise einer Ärztin, einem Arzt oder der Spitex Zugriff zum Einsehen von behandlungsrelevanten Dokumenten erteilen können.

Weitere Informationen über die Vertretung

Weitere Dienste werden mit der Entwicklung der CARA-Gesundheitsdosssier zur Verfügung gestellt:

  • Gemeinsamer Medikationsplan : Tool für das Medikamentenmanagement, das vollständige und aktuelle Informationen zu den effektiv von der Patientin oder vom Patienten eingenommenen Medikamenten enthält;
  • Gemeinsamer Pflegeplan : Tool zum Follow-up der Versorgung einer Patientin oder eines Patienten mit komplexen oder chronischen Erkrankungen durch verschiedene Gesundheitsfachpersonen (z.B. Pflegefachpersonen, Physiotherapeutinnen/-therapeuten, Ärztinnen/Ärzte usw.).